Liebe Patienten
Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Die
Behandlungskosten werden im Regelfall von allen gesetzlichen und privaten
Krankenkassen übernommen.
Die gesetzliche Zuzahlungsregelung sieht für Erwachsene ab dem 18.
Lebensjahr eine 10 prozentige Zuzahlung vor, zuzüglich einer
Verordnungsgebühr von 10,- Euro.
Es besteht die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung für
Patienten mit einer Befreiungsbescheinigung ihrer Krankenkasse.
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